Bürokratie
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Überbordende Bürokratie: Wie sie den Personalbedarf in Unternehmen steigert

325.000 Arbeitskräfte waren laut Betrieben in den letzten drei Jahren zusätzlich nötig, um die gewachsene Bürokratie in Deutschland zu bewältigen. Doch es gibt Möglichkeiten, bürokratische Vorgänge zu verschlanken.

Deutschland verzeichnet seit der Corona-Pandemie eine deutlich schwächere wirtschaftliche Dynamik als vergleichbare Länder. Im Jahr 2025 ist die Zahl der Arbeitslosen bereits im dritten Jahr in Folge gestiegen, während die Wirtschaft nach zwei Rezessionsjahren preisbereinigt lediglich um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr wächst.

Neben konjunkturellen Schwankungen spielen dabei strukturelle Faktoren eine zentrale Rolle. Zu diesen zählt auch eine als überbordend wahrgenommene Bürokratie, die für Unternehmen ein Standorthemmnis darstellt und zu einer geringeren gesamtwirtschaftlichen Leistung beiträgt.

Wahrgenommene Bürokratiebelastung nimmt zu

Im Rahmen der IAB-Stellenerhebung wurden Betriebe im ersten Quartal 2025 zu ihren bürokratischen Belastungen befragt. Wir konnten zeigen, dass die wahrgenommene Bürokratiebelastung in den vergangenen drei Jahren deutlich zugenommen hat.

Auf einer Skala von 1 (sehr niedrig) bis 10 (sehr hoch) bewerten die Betriebe ihre aktuellen Bürokratieaufwendungen im Durchschnitt mit 6,8. Auch wenn dieser Wert für sich genommen nur eingeschränkt interpretierbar ist, zeigt der Zeitvergleich einen klaren Trend: Innerhalb von nur drei Jahren ist der wahrgenommene Aufwand um mehr als einen Skalenpunkt gestiegen.

Besonders ausgeprägt ist der Anstieg am oberen Ende der Skala. Während im ersten Quartal 2022 lediglich vier Prozent der Betriebe den Höchstwert von zehn Skalenpunkten angaben, hat sich dieser Anteil drei Jahre später mehr als verdreifacht. Auffällig ist, dass dieser Zuwachs insbesondere in den Branchen Öffentliche Verwaltung, Erziehung und Unterricht sowie im Gesundheits- und Sozialwesen zu beobachten ist.

Bürokratiekosten steigen

An dem Punkt, an dem zusätzliche Berichtspflichten zu einem Stellenaufwuchs führen, werden die Kosten für Unternehmen unmittelbar sichtbar.

  • Rund 80 Prozent der Betriebe berichten von gestiegenen Bürokratiekosten innerhalb der vergangenen drei Jahre.
  • Für mehr als die Hälfte der Betriebe (55 Prozent) gehen diese Mehrkosten zudem mit Produktivitätsverlusten einher.
  • Auch die Investitionsbereitschaft (19 Prozent) sowie die Innovationsfähigkeit (16 Prozent) werden nach Einschätzung der Betriebe durch bürokratische Anforderungen gehemmt.

Insbesondere Großbetriebe sehen in den gestiegenen Aufwendungen eine relevante Innovationshürde. Zudem geben 15 Prozent der Betriebe an, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinträchtigt wird. Als besonders belastend nennen die Betriebe derzeit vor allem die Datenschutz-Grundverordnung, EU-Verordnungen zur IT-Sicherheit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Die Entstehung von Gesetzen und Verordnungen folgt in der Regel einem positiven Zielverständnis. Sie schaffen einen einheitlichen Rechtsrahmen, der wirtschaftliches Handeln ermöglicht und Unternehmen wie Konsument:innen Rechtssicherheit bietet. So haben etwa strengere regulatorische Vorgaben im Bankenwesen wesentlich zur höheren Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors beigetragen.

Gleichzeitig gilt jedoch: Dichtere Regulierung geht regelmäßig mit steigender Komplexität und wachsender Bürokratie einher. Den entstehenden Kosten steht meist ein (potenzieller) Nutzen gegenüber, der jedoch häufig schwieriger zu quantifizieren ist als der unmittelbare Erfüllungsaufwand.

Auch in anderen Bereichen lassen sich deutliche Nutzengewinne beobachten. In der Industrie etwa tragen einheitliche Normen zu Effizienzsteigerungen bei. Ebenso entfalten verbesserte Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur Betriebssicherheit häufig positive Wirkungen, die allerdings mit zusätzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten verbunden sind.

Mehr Personal für Bürokratieaufwand

Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben setzen Unternehmen Beschäftigte im Verwaltungsbereich ein. Derzeit sind rund zehn Prozent der Beschäftigten in Deutschland in der Verwaltung tätig. Vor diesem Hintergrund wurden die Betriebe gefragt, ob sie in den vergangenen drei Jahren zusätzliches Personal zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen einstellen mussten. Hochgerechnet bestätigten dies rund elf Prozent der Betriebe.

Diese wurden anschließend nach der Anzahl der zusätzlich eingestellten Personen gefragt. Daraus ergibt sich eine Hochrechnung von etwa 325.000 zusätzlichen Einstellungen innerhalb der letzten drei Jahre.

Einschränkend ist anzumerken, dass auf dieser Basis keine Aussagen darüber möglich sind, ob diese Personen weiterhin im Betrieb beschäftigt sind oder wie sich der Personalbestand in Betrieben entwickelt hat, die keine zusätzlichen Einstellungen vorgenommen haben.

Für eine erste Größenordnung ist daher ein Abgleich mit der Stromgröße Neueinstellungen aufgrund von Mehrbedarf sinnvoll. Entsprechende Informationen liegen aus der IAB-Stellenerhebung näherungsweise vor. In der Hauptbefragung des vierten Quartals wird die Zahl der Neueinstellungen der vergangenen zwölf Monate erhoben. Aggregiert für die Jahre 2022 bis 2024 ergibt sich daraus eine Gesamtzahl von rund 13,4 Millionen Neueinstellungen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter (ohne Auszubildende).

Etwa die Hälfte dieser Einstellungen erfolgte aufgrund betrieblichen Mehrbedarfs (rund 6,6 Millionen). Die Bürokratieabfrage bezieht sich ausschließlich auf diesen zusätzlichen Bedarf. Der Vergleich ist daher nur unter den genannten Einschränkungen möglich. Der langfristige Einfluss von Neueinstellungen auf den Beschäftigungsbestand hängt zudem von der Verweildauer der Beschäftigten und den daraus resultierenden Abgängen ab.

Berichtspflichten als Treiber von Bürokratie

Trotz dieser methodischen Einschränkungen bestätigen die von den Betrieben berichteten 325.000 zusätzlichen Einstellungen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben die deutlich gestiegenen Bürokratielasten. Ein wesentlicher Treiber ist dabei der Zuwachs an Berichtspflichten und der damit verbundene höhere Erfüllungsaufwand.

Ein Blick auf die Gesetzgebung zeigt, dass die Zahl der Bundesgesetze in den vergangenen zehn Jahren um 7,2 Prozent auf 1.793 gestiegen ist (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/11746). Gleichzeitig ist die Ausgestaltung der Regelungen kleinteiliger geworden. Die Zahl der Einzelnormen beläuft sich mittlerweile auf 52.468 Paragraphen – ein Anstieg um 18,7 Prozent.

Auch wenn Einzelfallregelungen häufig dem individuellen Gerechtigkeitsempfinden entsprechen, verursachen sie im Vergleich zu Pauschalregelungen einen erheblich höheren Prüf- und Verwaltungsaufwand. Vor dem Hintergrund des Ziels, Wirtschaft und Gesellschaft zu entlasten, sind daher umfassende Kosten-Nutzen-Abwägungen erforderlich.

Was die Politik tun kann

Ziel wirtschaftspolitischen Handelns muss es sein, die zuletzt stark gestiegene Bürokratiebelastung in Unternehmen und öffentlicher Verwaltung wieder auf ein tragfähiges Maß zurückzuführen.

Neben neuen Gesetzen braucht es systematische Möglichkeiten, bestehende Vorschriften zu vereinfachen oder zeitlich befristet auslaufen zu lassen. Entsprechende Entscheidungen sollten an wissenschaftlich fundierte Ex-post-Evaluierungen geknüpft werden. Auf diese Weise lassen sich Regelungsdichte und Einzelfallprüfungen reduzieren, ohne berechtigte Schutzinteressen zu gefährden.

One-in-one-out-Regel verschärfen

Seit 2015 gilt in Deutschland die sogenannte One-in-one-out-Regel (OIOO). Sie besagt, dass neue Regelungen mit zusätzlichem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft innerhalb eines Jahres durch gleichwertige Entlastungen an anderer Stelle kompensiert werden sollen. Ziel ist es, den Nettozuwachs bürokratischer Belastungen zu begrenzen.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass aufgrund zahlreicher Ausnahmetatbestände, wie etwa für EU-Recht, Verwaltungskosten oder einmalige Aufwendungen, weiterhin ein Anstieg von Komplexität und Regelungsdichte zu beobachten ist. Ein möglicher erster Schritt zur spürbaren Reduzierung überbordender Bürokratie könnte in einer Verschärfung des Kompensationsmechanismus liegen, etwa in Form einer verbindlichen und überprüfbaren One-in-two-out-Regel. Allerdings ist fraglich, ob ein rein quantitatives Ziel ausreicht, um den tatsächlichen Erfüllungsaufwand nachhaltig zu senken.

Verständliche Gesetzessprache

Entscheidend ist daher auch die Qualität der Gesetzgebung. Eine klare, einfache und verständliche Gesetzessprache trägt maßgeblich zu einem konsistenten und praktikablen Rechtsrahmen bei. Zu diesem Zweck wurde beim Bundesministerium der Justiz das Zentrum für Legistik eingerichtet, das die Qualität der Rechtsetzung unterstützt.

Gleichwohl zeigen sich Defizite häufig erst in der praktischen Anwendung neuer Regelungen. Die daraus entstehenden Folgekosten können bereits im Gesetzgebungsprozess durch den Einsatz von Reallaboren oder zeitnah im Rahmen von Praxischecks identifiziert und evaluiert werden.

Potentiale der Digitalisierung nutzen

Nicht zuletzt müssen die Konsequenzen einer zunehmend digitalisierten Welt konsequent mitgedacht werden. Die durch Digitalisierung entstehenden Einsparpotenziale werden sowohl im Handel als auch im öffentlichen Dienst als erheblich eingeschätzt. Nach den QuBe-Berufsfeldprojektionen zählt die öffentliche Verwaltung in den kommenden 15 Jahren zu den drei Bereichen mit dem stärksten Rückgang des erwarteten Arbeitskräftebedarfs.

Weitere Wirtschaftsbereich mit großen Potenzialen sind Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe sowie im Groß- und Einzelhandel. Voraussetzung für die Realisierung dieser Potenziale ist jedoch, dass frühzeitig die richtigen Digitalisierungsmaßnahmen ergriffen werden.

Angesichts der bereits heute hohen bürokratischen Belastungen ist der Handlungsdruck entsprechend groß. Der Wirtschaftsstandort Deutschland verfügt daher nicht über den zeitlichen Spielraum, notwendige Reformen weiter aufzuschieben.

 

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